Steuertermine
Steuertermine sollte man nicht vergessen. Die Termine sind gesetzlich festgelegt. Werden die Steuererklärungen und Anmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben oder gezahlt, entstehen weitere Kosten wie Säumnis- oder Verspätungszuschläge.
Hier sind die wichtigsten Anmelde- und Zahlungstermine aufgelistet:
10.12.2018 | USt 11/18 (mit Fristverlängerung: 10/18) |
Lohnsteuer 11/18 | |
ESt-VZ IV/18 | |
KSt-VZ IV/18 |
Erläuterungen:
Lohnsteuer: Beinhaltet auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag für die Mitarbeiter.
ESt-VZ: Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu zahlen und beinhalten auch den Soldaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
KSt-VZ: Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) ebenfalls vierteljährlich zu zahlen und enthalten den Solidaritätszuschlag.