Steuertermine

Steuertermine sollte man nicht vergessen. Die Termine sind gesetzlich festgelegt. Werden die Steuererklärungen und Anmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben oder gezahlt, entstehen weitere Kosten wie Säumnis- oder Verspätungszuschläge.

Hier sind die wichtigsten Anmelde- und Zahlungstermine aufgelistet:

10.12.2018 USt 11/18 (mit Fristverlängerung: 10/18)
Lohnsteuer 11/18
ESt-VZ IV/18
KSt-VZ IV/18

Erläuterungen:

Lohnsteuer: Beinhaltet auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag für die Mitarbeiter.

ESt-VZ: Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu zahlen und beinhalten auch den Soldaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

KSt-VZ: Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) ebenfalls vierteljährlich zu zahlen und enthalten den Solidaritätszuschlag.